Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihrem Kind den Zauber des Kinos und das Erlebnis Film ermöglichen.

Das Wohlergehen der Heranwachsenden liegt uns und dem Gesetzgeber sehr am Herzen.

Die Gesetzgebung regelt den Kinobesuch, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) die Altersfreigabe für die Filme.

Nachfolgend finden Sie alle benötigten Informationen zum Kinobesuch Ihres Kindes.

Die erlaubte Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen ist wie folgt durch den Gesetzgeber bestimmt:   

  • Kinder unter sechs Jahren dürfen nur ins Kino, wenn sie von den Eltern (bzw. gesetzlichem Vormund) oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren dürfen ohne Begleitung Kinofilme besuchen, die einschließlich Vorprogramm spätestens um 20 Uhr enden.  
  • Jugendlichen ab 14 Jahren ist der Kinobesuch ohne Begleitung bis 22 Uhr einschließlich Vorprogramm gestattet. 
  • Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr einschließlich Vorprogramm im Kino aufhalten.  

Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu öffentlichen Filmvorführungen können Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Detail nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html.

Informationen zum Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen in Begleitung erziehungsberechtigter Personen sowie das Formular zur Erteilung einer Erziehungsberechtigung finden Sie hier: Erziehungsbeauftragung erteilen.

Die genehmigte Aufenthaltsdauer beeinflusst jedoch nicht die FSK-Freigabe, diese muss stets eingehalten werden.

  • FSK ab 0 freigegeben: Freigegeben ohne Altersbeschränkung.
  • FSK ab 6 freigegeben: Freigegeben ab sechs Jahren.
  • FSK ab 12 freigegeben: Freigegeben ab zwölf Jahren und ab sechs Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen. Eine erziehungsberechtigte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
  • FSK ab 16 freigegeben: Freigegeben ab sechzehn Jahren.
  • FSK ab 18 freigegeben: Keine Jugendfreigabe.
  • Ohne FSK-Angabe: Keine Jugendfreigabe.